Pflanzen-Service (Laacher Kräuterblätter)

Süßkraut (Stevia)

Laacher Kräuterblätter Korbblütler

Diese Pflanze hat es in sich … und das nicht zu knapp! Der Name ist Programm, denn dieses Kraut besteht zum Teil aus einem Stoff, der sich Steviosid nennt und in den Blättern der Pflanze bis zu 10% enthalten ist und nach dem Extrahieren ca. 250 mal süßer ist als Zucker – und das fast ohne Kalorien!

Die Pflanze – sie wird auch Honigblatt oder Süßblatt genannt – wird schätzungsweise bereits seit dem 16. Jahrhundert von den Guaranis, einem Indianerstamm aus dem Länderdreieck Paraguay, Brasilien und Argentinien verwendet. Sie setzen „Caá-heé“ (Honigblatt) als Heilpflanze und zum Süßen von Mate-Tee ein. Dort entdeckte sie der italienische Wissenschaftler Moisés de Santiago Bertoni (1875–1929) Ende des 19. Jahrhunderts.

Das Süßkraut gehört zur Gattung Stevia, die insgesamt ca. 235 Arten beinhaltet, von denen aber nur zwei Arten das glykosid-ähnliche Steviosid haben. Die Gattung Stevia zählt zur Familie der Asterngewächse (früher: Korbblütler). Sie wächst schmal aufrecht und wird bis ca. 1 m hoch. Ihre Blätter sind ca. 5–6 cm lang, schmal und leicht gezahnt. Die weißen Blütenkörbchen erscheinen im Winter/Frühjahr an den Triebenden.

    Pflege

    Trotz gelegentlichen Rückschnitts und guter Verzweigung wächst sie relativ schmal. Auch sie ist besser im Topf bzw. Kübel zu halten. Der Topf sollte max. einen Durchmesser von ca. 30 cm haben. Die Erde sollte eine Mischung aus humusreicher, aber durchlässiger Erde (z. B. mit Bims gestreckt) sein – damit genügend Luft und Wasser geführt werden kann. Sie sollte gleichmäßig feucht gehalten werden, verträgt aber auch kurzzeitiges Austrocknen. Eine Drainage am Topfboden – damit sie keiner Staunässe ausgesetzt ist – ist sinnvoll. Gelegentliches Nachdüngen, z. B. mit einem Kräuterdünger, ist ratsam.

    Winterhaltung

    Das Süßkraut verträgt keinen Frost, auch bei abgehärteten Pflanzen kann ein Nachtfrost schnell zu Frostschäden führen. Allerdings ist die Pflanze an sich dadurch nicht zwangsläufig erfroren. In der Regel treibt sie später wieder aus. Ganz wichtig ist, dass die Pflanze in der Zeit ohne oder mit nur wenigen Blättern auch sehr wenig Wasser verbraucht, also eher trocken gehalten werden sollte – denn das Wasser wird zum größten Teil über die Blätter verdunstet. Sonst besteht die Gefahr, dass die Wurzel dauerhaft geschädigt werden kann. Eine Maßnahme, die übrigens für alle Pflanzen – besonders in der Ruheperiode wie im Winter – gilt. Im Winter kann die Stevia in temperierten Räumen (bis max. ca. 18°C) weiterkultiviert werden – von einem starken Rückschnitt im Herbst/Winter ist aber abzuraten. Erst wenn im Frühjahr an der Basis neue Triebe aus dem Topf kommen, sollten die alten Triebe entfernt werden. Denn die Vorjahrstriebe selber wachsen nicht mehr, sondern hindern – im Gegenteil – die neuen Triebe am Wachstum.

    Ernte und Verwendung

    Geerntet werden sollten immer zuerst die älteren Blätter, weil der Steviosid-Gehalt dort am höchsten ist. Weil es auf diesem Wege nicht zu einer Verjüngung der Pflanze kommen kann, ist ein Rückschnitt – für eine bessere Verzweigung und einen höheren Ertrag – sinnvoll. Die Blätter können frisch oder auch getrocknet verwendet werden.

    Die älteren Blätter einfach von der Pflanze zupfen und – wie auf einer Wäscheleine – am einfachsten mit einer Nadel auf einen langen Faden oder eine Schnur auffädeln und an einem trockenen, warmen, aber sonnengeschützten Ort aufhängen. Nach dem Trocknen (mehrere Wochen) wieder abnehmen und in einem lichtgeschützten Behälter an einem nicht zu warmen Ort aufbewahren.

    Anwendung von Stevia-Blättern

    Für das Süßen von Tees oder anderen Flüssigkeiten reicht durchschnittlich ein Blatt pro Tasse vollkommen aus. Maximal 5–6 Blätter pro Kanne Tee beim Aufgießen mit in die Kanne geben und nach 5–10 Minuten einfach mit dem Aufgussbeutel (oder ähnlichem) aus der Kanne holen. Bei Früchte- oder Kräutertees verhält sich das Süßkraut geschmacksneutral, beim Kaffee kann es zu einem Eigengeschmack kommen – das auszuprobieren liegt aber bei jedem Einzelnen selber. Es gibt auch inzwischen verschiedene Verfahren, den Süßstoff selber zu extrahieren.

    Ein Buchtipp zum Thema:
    Brigitte Speck: Stevia – Süßen mit dem Wunderkraut, ISBN 3-03780-250-2

    Das Politikum um eine Pflanze [Achtung: Text mittlerweile nicht mehr aktuell!]

    Während das Süßkraut z. B. in den USA als diätetischer Lebensmittelzusatz zugelassen ist und in Japan auch bereits seit 1970 auf dem Markt ist und dort bereits die Hälfte aller Süßstoffe stellt (Cola wird dort z. B. mit dem Steviosid gesüßt), bleibt der Pflanze der Weg in die EU als Lebensmittel versagt. Die EU-Kommission hat im Jahr 2000 entschieden:
    „Stevia rebaudiana Bertoni – Pflanzen und Blätter sind als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft nicht zugelassen.“

    Sinn und Zweck der Novel-Food-Verordnung ist der Verbraucherschutz und somit eigentlich sehr sinnvoll. Denn dieses Regelwerk soll uns EU-Bürger vor den Risiken neuartiger Lebensmittel und Züchtungen der Genlabore und sog. „Designer Food“ schützen. Um die Zulassung zu erhalten, müssen diese Produkte zeit- und kostenaufwendigen Untersuchungen und Studien unterzogen werden.
    Aber da das Süßkraut ja keine »neuartige« Pflanze ist, sondern eine seit Jahrhunderten verwendete Nutzpflanze aus Südamerika (wie viele andere hier eingebürgerte Nutzpflanzen auch) und bereits einige Jahre in der EU angebaut wurde, müsste eigentlich dieses Regelwerk nicht angewendet werden. Denn es versagt den Bürgern der EU eine wertvolle Alternative zum kalorien- und kariesfördernden, aber lobbystarken Zucker und den Zuckerersatzstoffen.

    Die Bedenken der obersten EU-Verbraucherschützer sind mannigfaltig und wissenschaftlich in einigen Tests dokumentiert – allerdings würden Pflanzen wie Tomaten und Bohnen nach der Novel-Food-Verordnung auch keine Zulassung bekommen! Denn es gibt inzwischen bei fast allen Nahrungsmitteln Gegenanzeigen, die bei verschiedenen Menschen zu Gesundheitsrisiken führen können.
    Nun, sei es, wie es ist, den Zuckerlobbyisten kann die Entscheidung der EU nur recht sein. Allerdings ist die Vermarktung und Anwendung von Stevia-Produkten als Tierfutter oder Kosmetika etc. in der EU erlaubt!

    Durch das starke Interesse in der Öffentlichkeit und der guten Medienpräsenz kommt das Thema nicht aus den Schlagzeilen. Der öffentliche Druck zeigt auch die ersten Erfolge: In der Schweiz ist Stevia seit 2008 als Lebensmittel zugelassen – das verschafft der Schweizer Industrie einen gewissen Vorsprung vor den EU-Ländern. Für die EU erwarten die Stevia-Experten der Uni Hohenheim für 2011/2012 eine Zulassung – die Industrie steht schon in den Startlöchern …


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